EinreisebeschränkungenDie Niederlande haben die Einreise von Reisenden, die Flüge von außerhalb der EU anreisen und keine Staatsangehörigen, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder Inhaber eines Visums für Langzeitaufenthalte in den EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz oder deren Familienangehörigen sind, eingeschränkt. Ausnahmen bestehen für einige Sonderfälle, z. B. Reisende, die an Beerdigungen teilnehmen oder an einer Einrichtung in den Niederlanden studieren. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Reisende unter hier.
Seit dem 1. Januar werden britische Staatsangehörige nicht mehr als EU-/EWR-Staatsangehörige eingestuft und dürfen nicht mehr in die Niederlande einreisen. Diese Einschränkungen gelten nicht für britische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in den Niederlanden haben. Grundlegende Reisen sind weiterhin gestattet. Sie dürfen wieder in das Land einreisen, müssen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis, eine Antragsbescheinigung oder ein Dokument mit ihrer Adresse vorlegen und können bei ihrer Ankunft in den Niederlanden von den niederländischen Grenzbehörden befragt werden.
Das Verbot für nicht wesentliche Reise von außerhalb der EU wurde auch für Einwohner Australiens, Japans, Südkoreas, Neuseelands, Ruandas, Singapurs, Thailands und Uruguays aufgehoben.
Die niederländische Regierung verfügt über ein farbcodiertes System von Ländern und Regionen mit hohem Risiko (orange) und niedrigerem Risiko (gelb). Reisende, die aus risikoreichen (orangefarbenen) Regionen oder Ländern anreisen, müssen sich bei ihrer Ankunft 10 Tage lang selbst isolieren.
Touristen müssen alle Maßnahmen und Regeln einhalten, die zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus gelten. Touristen müssen auch ihre Urlaubsunterkunft reservieren, bevor sie in die Niederlande reisen. Die neuesten Informationen finden Reisende in den häufig gestellten Fragen zu Urlaubsreisen in die Niederlande hier.
EinreisebestimmungenSeit dem 15. Dezember müssen Reisende, die aus einem Land anreisen, das nicht auf der Liste der „sicheren Herkunftsländer“ der EU steht und vom EU-Reiseverbot für die Niederlande ausgenommen sind, die folgenden Dokumente vorlegen:
Ein offizielles negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest, der innerhalb von 4 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Kinder unter 13 Jahren sind von der Vorlage eines COVID-19-Testergebnisses befreit.
Eine ausgefüllte und unterschriebene Negativ-Testerklärung.
Zusätzlich zu den bestehenden Anforderungen für Reisende müssen Reisende aus Irland, Großbritannien oder Südafrika auch ein negatives Ergebnis eines Schnelltests (Antigen- oder LAMP-Test) oder PCR-Tests vorweisen. Der Test darf nicht länger als 4 Stunden vor dem Einsteigen in den Flug durchgeführt worden sein. Kinder unter 13 Jahren sind von der Vorlage eines COVID-19-Testergebnisses befreit. Die Testanforderungen ersetzen nicht die Anforderung, sich bei Ankunft 10 Tage lang selbst zu isolieren.
Reisende müssen im Besitz gedruckter Versionen sowohl des negativen Testergebnisses als auch der Erklärung sein. Es ist nicht akzeptabel, eine digitale Version auf einem Telefon oder Tablet vorzuweisen.
Quarantänebestimmungeneisende unterliegen einer 10-tägigen Quarantäne. Eine Liste von Ausnahmen enthält weitere Informationen