EinreisebeschränkungenDie Schweiz gestattet Reisenden mit einem Schweizer Pass oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis die Einreise in die Schweiz. Für alle anderen Personen kann eine Einreisebeschränkung gelten.
Für Personen aus Schengen- und EU-Ländern oder aus den kleinen europäischen Staaten Andorra, dem Vatikan, Monaco und San Marino sowie bestimmten Drittländern bestehen keine Einreisebeschränkungen mehr im Zusammenhang mit Coronaviren. Die normalen Einreisebestimmungen gelten für Personen, die aus diesen Staaten anreisen.
Für alle anderen Personen aus Drittstaaten, die direkt aus einem Hochrisikoland anreisen, gelten Einreisebeschränkungen bei der Einreise in die Schweiz, beispielsweise zum Urlaub, Besuch oder aus anderen Gründen. Personen, die kein Freizügigkeitsrecht haben und keine gültige Erlaubnis zum Leben oder Arbeiten in der Schweiz besitzen, dürfen für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen, für die keine Genehmigung erforderlich ist, nicht aus einem Hochrisikoland in die Schweiz einreisen, außer in Fällen besonderer Notwendigkeit. Die Einreisebestimmungen können sich je nach epidemiologischer Situation sehr schnell ändern. Weitere Details sind über das Gesundheitsministerium verfügbar.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika dürfen nicht in die Schweiz einreisen. Britische Staatsangehörige und andere nicht schweizerische/liechtensteinische Staatsangehörige, die aus einem „Hochrisikoland“ außerhalb des Schengen-Raums anreisen, dürfen nicht nach in die Schweiz einreisen. Diese Einschränkungen gelten nicht für britische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Schweiz haben. Sie dürfen wieder in das Land einreisen, müssen jedoch einen Wohnsitznachweis vorlegen, d. H. Eine Schweizer Aufenthaltserlaubnis (L/B/C/ Ci-Erlaubnis). Inhaber einer grenzüberschreitenden Genehmigung (G-Genehmigung), einer FDFA-Legitimationskarte, eines von der Schweiz ausgestellten D-Visums und Inhaber eines von einer Schweizer Vertretung ausgestellten „Laissez-Passanten“ in Fällen „individueller besonderer Notwendigkeit“ können ebenfalls in das Land einreisen.
Reisende aus anderen Ländern, die über die erforderlichen Visa und Einreisegenehmigungen verfügen, und autorisierte Angehörige der Gesundheitsberufe können weiterhin in das Land einreisen.
In einigen Fällen bestehen auch Sonderregelungen für Reisende aus Deutschland oder Österreich.
EinreisebestimmungenReisende müssen vor der Einreise in die Schweiz ein Registrierungsformular ausfüllen.
Seit dem 8. Februar müssen Reisende aus Hochrisikoländern ein ärztliches Attest mit einem negativen COVID-19-PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorlegen, das innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft ausgestellt wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit.
QuarantänebestimmungenReisende, die in den letzten 10 Tagen in bestimmten Ländern waren, müssen bei Ankunft 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Eine aktualisierte Liste dieser Länder ist auf der Website des Bundesamts für Gesundheit zu finden.
TransitvorschriftenTransit am selben Tag ist erlaubt; Reisende, die keine Staatsangehörigen, Einwohner oder Familienangehörige von Staatsangehörigen/Einwohnern der EWR-Mitgliedstaaten sind, dürfen jedoch nicht durch die Schweiz reisen, wenn sie von einem Nicht-Schengen-Mitgliedstaat auf dem Weg in einen anderen Schengen-Mitgliedstaat anreisen. Für einige Kategorien von Geschäftsreisenden, die eine vorherige Genehmigung erhalten haben, bestehen zusätzliche Ausnahmen.
Reisenden, die durch die Schweiz reisen, wird dringend empfohlen, ihre Weiterreise im Voraus zu buchen und zu bestätigen, dass sie die Einreisebestimmungen ihres Ziellandes erfüllen.