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Samstag ist der günstigste Tag für einen Flug nach Saragossa. Flugpreise liegen dann bei ungefähr nur 151 €.Dieses liegt an der geringen Nachfrage an diesem Tag. Achte darauf deinen Abflug nicht an einem Sonntag zu buchen, da an diesem Tag Preise normalerweise teurer sind als an den anderen. Nach unseren Daten kostet ein Ticket durchschnittlich 325 €.
Bei Flügen nach Saragossa sind eventuell bessere Preise durch einen Flug nach Lleida Lleida Flughafen (118 km vom Saragossa Stadtzentrum entfernt), Pamplona Flughafen (139 km vom Saragossa Stadtzentrum entfernt) oder Logroño Flughafen (148 km vom Saragossa Stadtzentrum entfernt) verfügbar, je nach Monat und Abflugort.
Du kannst für Lleida Lleida Flughafen Angebote bereits ab 65 € pro Person im Durchschnitt finden. Die Preise hängen jedoch vom Ausgangsort ab streckenspezifische Preisinfo von momondo aus, um Geld zu sparen.
Aktuell schliessen die Reisebeschränkungen für Spanien auch Reisen nach Saragossa ein. Einreisebeschränkungen
Spanien hat seine Grenzen für Reisende aus den meisten Ländern der EU und des Schengen-Raums wieder geöffnet. Die Einreise bleibt jedoch Reisenden verwehrt, die aus anderen Gebieten anreisen, mit Ausnahme von spanischen Staatsangehörigen und Einwohnern, die unmittelbare Familienmitglieder begleiten. Bis zum 2. Februar gestattet Spanien ankommenden Reisenden, die im Vereinigten Königreich waren, die Einreise nicht (mit Ausnahme von spanischen Staatsbürgern und Einwohnern). Spanien hat seine Grenzen für Reisende aus den meisten EU-Ländern wieder geöffnet. Seit dem 22. Juli hat Spanien die Einreise von Reisenden aus Montenegro und Serbien eingeschränkt. Die Einreise ist jedoch weiterhin Reisenden verwehrt, die aus anderen Gebieten anreisen, mit Ausnahme von spanischen Staatsangehörigen und Einwohnern, die unmittelbare Familienmitglieder begleiten. Für Reisende, die von außerhalb der EU anreisen, dürfen nur die folgenden Kategorien von Reisenden einreisen: • Gewohnheitsmäßige Einwohner in der Europäischen Union, den Schengen-assoziierten Staaten, Andorra, Monaco, dem Vatikan oder San Marino. • Inhaber eines Langzeitvisums, das von einem Schengen-Mitglied oder Schengen-assoziierten Staat ausgestellt wurde und in dieses Land reisen. • Angehörige der Gesundheitsberufe, die zur Arbeit nach Spanien kommen. • Waren- und Transportpersonal bei der Ausübung ihrer Aufgaben. • Diplomaten, Konsularbeamte, internationale Beamte, Militärangehörige, Zivilschutzbeamte und Mitglieder humanitärer Organisationen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. • Studierende, die in einem der EU-/Schengen-Mitgliedstaaten studieren und über ein entsprechendes Visum oder eine gleichwertige Genehmigung und Krankenversicherung verfügen. Sie können 15 Tage vor Studienbeginn in das Land einreisen. • Hochqualifizierte Arbeitskräfte, einschließlich Teilnehmer an hochrangigen Sportveranstaltungen, die in Spanien stattfinden. • Personen, die aus ordnungsgemäß akkreditierten familiären Gründen reisen. • Personen, die aus ordnungsgemäß akkreditierten humanitären Gründen aus Gründen der Gewalttätigkeit reisen. • Einwohner Australiens, Kanadas, Georgiens, Japans, Neuseelands, Ruandas, Südkoreas, Thailands, Tunesiens oder Uruguays, sofern sie direkt aus diesen Ländern gekommen sind oder nur internationale Transits an Flughäfen außerhalb dieser Länder durchgeführt haben.
EinreisebestimmungenAb dem 23. November müssen alle Reisenden (einschließlich Kindern), die aus Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Österreich, Bahrain, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kap Verde, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Frankreich, Französisch-Polynesien, Georgien, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Guam, Ungarn, Island, Irland, Italien, Jordanien, Kuwait, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Marokko, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, den Palästinensischen Gebieten, Panama, Polen, Portugal, Puerto Rico, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, St. Martin, Schweden, Schweiz, Tunesien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich, der Ukraine und den USA anreisen, ein ärztliches Attest mit einem negativen COVID-19-TMA-, LAMP- oder PCR-Tupfer-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft ausgestellt wurde, mit Ausnahme von Reisenden, die von den Azoren in Portugal; Rogaland, More og Romsdal, Nordland, Viken, Innlandet, Vestfold og Telemark, Agder, Vestland, Trondelag oder Troms og Finnmarkin in Norwegen; Kitri, Ionia Nisia, Dytiki Ellada oder Sterea Ellada in Griechenland; Färöer oder Grönland anreisen. Bei der Ankunft können Stichproben durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass Reisende einen COVID-19-PCR-, TMA- oder LAMP-Test durchgeführt haben und negativ getestet wurden. Gegen Personen, die sich nicht daran halten, kann eine Mindeststrafe von 3000 € verhängt werden. Spanien hat seine Grenzen für Reisende aus der EU, dem Schengen-Raum und dem Vereinigten Königreich wieder geöffnet. Reisende, die aus den oben genannten Gebieten anreisen, müssen keine Aufenthaltsbescheinigung mehr vorlegen oder sich bei der Einreise nach Spanien selbst isolieren; Sie müssen jedoch 48 Stunden vor ihrer Ankunft unter https://www.spth.gob.es/ ein "FCS-Gesundheitskontrollformular" ausfüllen. Ein aus dem ausgefüllten Formular generierter QR-Code muss bei der Ankunft vorgelegt werden. Reisende werden außerdem einer Temperaturkontrolle und einer visuellen Gesundheitsbewertung unterzogen. Ab dem 14. November müssen Reisende, die die Kanarischen Inseln besuchen und in regulierten Touristenunterkünften gebucht sind, einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden zuvor durchgeführt wurde. Bei der Anreise in der Unterkunft muss die Benachrichtigungs-App Radar COVID heruntergeladen werden. Sie muss während des Aufenthalts auf den Inseln und für 15 Tage nach der Rückkehr nach Hause aktiviert sein. Kinder unter 7 Jahren sind von diesen Anforderungen ausgenommen. Die regionalen Behörden auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera) haben drei Kontrollstufen für inländische Ankünfte auf See oder in der Luft auf den Inseln eingeführt, zusätzlich zu denen für internationale Ankünfte in Spanien. Alle Touristen, die aus oder über Regionen Spaniens mit einer kumulierten Inzidenz des Virus von 150 Fällen pro 100.000 Einwohner oder mehr anreisen, müssen einen negativen PCR- oder TMA-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde. Für alle, die ohne gültigen Test anreisen, wird eine Geldstrafe von bis zu 3.000 € fällig. Personen mit einem berechtigten Grund für die Reise müssen bei der Ankunft am Flughafen oder Hafen eine Erklärung und einen Antigen-Test ausfüllen oder müssen sich einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Diejenigen, die auf den Balearen leben, müssen am Ausgangsort einen PCR-Test durchführen, der innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde, bei der Ankunft getestet werden oder sich einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen.
TransitvorschriftenFür Reisende, die Spanien über einen spanischen Flughafen auf dem Weg zu ihrem endgültigen Ziel durchqueren, gelten die oben genannten PCR-, TMA- oder LAMP-Testanforderungen nicht und das Gesundheitskontrollformular für die Einreise in das Land. Sie sollten jedoch bereit sein, Nachweise für ihre Weiterreise vorzulegen, z. B. Flugtickets zu ihrem endgültigen Ziel. Von Spanien vom 22. Dezember bis 19. Januar eingeführte Beschränkungen für Passagierreisen aus dem Vereinigten Königreich können auch für diejenigen gelten, die über Spanien zu anderen internationalen Zielen reisen.
Alle weiteren InfosAufenthaltsgenehmigungen und D-Visa, die zwischen dem 14. Dezember 2019 und dem 21. Juni 2020 abgelaufen sind, werden zur Einreise angenommen.
Falls du derzeit eine Reise nach Saragossa planst, empfehlen wir dir, dich stets über die aktuelle Lage zu informieren und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu befolgen.