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Der günstigste Flughafen in der Nähe von Bergerac ist normalerweise Brive-la-Gaillarde Flughafen mit einem Durchschnittspreis von 136 €/Person. Die Preise hängen vom Ausgangsort der Reisenden ab. Mit der streckenspezifischen Preisinfo von momondo können Reisende Geld sparen.
Aktuell schliessen die Reisebeschränkungen für Frankreich auch Reisen nach Bergerac ein. Einreisebeschränkungen
Frankreich hat begonnen, seine Reisebeschränkungen zu lockern. Neben Reisenden, die aus Staaten im weiteren europäischen Raum (EU, Andorra, Vatikanstadt, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz) anreisen, können jetzt auch Passagiere aus Australien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay nach Frankreich einreisen, ohne dass sie sich selbst isolieren oder nachweisen zu müssen, dass die Reise unerlässlich ist. Im Vereinigten Königreich ansässige Reisende/ Nicht-EU- und EWR-Staatsangehörige dürfen nicht für nicht wesentliche Zwecke nach Frankreich einreisen. Grundlegende Reisen sind weiterhin gestattet. Diese Einschränkungen gelten nicht für britische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich haben. Sie dürfen wieder in das Land einreisen, müssen jedoch möglicherweise einen Wohnsitznachweis vorlegen. Ausnahmen bestehen für Ehepartner und Kinder französischer Staatsangehöriger, Langzeitbewohner mit französischer Aufenthaltserlaubnis und deren Ehepartner und Kinder, Langzeitbewohner der EWR-Mitgliedstaaten, Andorra, Monaco, San Marino, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs oder der Vatikanstadt und ihre Ehepartner und Kinder auf dem Heimweg sowie Angehörige der Gesundheitsberufe. Flugbesatzungen, Personal von diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie internationale Organisationen mit Büros in Frankreich und deren Ehepartner und Kinder sowie Handelsseeleute können ebenfalls weiterhin einreisen. Das Tragen einer Maske ist für alle Reisenden über 11 Jahre obligatorisch.
EinreisebestimmungenReisende müssen jedoch eine eidesstattliche Erklärung (Déclaration sur l'honneur) ausfüllen, in der sie erklären, dass sie nicht an COVID-19-Symptomen leiden und in den letzten vierzehn Tagen keinen Kontakt zu bestätigten Fällen hatten. Dies ist in englischer Sprache auf der Website der französischen Botschaft in London verfügbar. Ausländische Reisende, die nicht Staatsangehörige der oben genannten Länder sind oder aus einem der oben genannten Länder anreisen, dürfen weiterhin nicht nach Frankreich einreisen. Reisende, die von außerhalb der oben aufgeführten Länder anreisen, müssen über ein internationales Reisezertifikat verfügen, um nach Frankreich einreisen und durch Frankreich reisen zu können. Dies zeigt, dass ihre Reise "wesentlicher" Natur ist. Dies muss vor der Abreise über die französischen Konsularbüros im Ausland oder online unter https://www.interieur.gouv.fr erfolgen. Reisende, die aus solchen Gebieten zu Flughäfen in Frankreich fliegen, müssen ebenfalls einen PCR-Test durchführen. Sie können entweder ein negatives Testergebnis liefern, das weniger als 72 Stunden vor Abflug erstellt wurde. Ob dieser Test empfohlen oder obligatorisch ist, hängt von der Kategorie ab, in die Ihr Abflugland fällt: Länder der Kategorie 1: Für Reisende aus Bahrain, Panama, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA. Das Boarding wird abgelehnt, wenn kein negatives COVID-19-Testergebnis vorliegt. Diejenigen, die die USA verlassen und einen Test gemacht haben, aber noch kein Ergebnis haben, können mit einem konsularischen „Laissez-Passanten“ an Bord gehen, sofern sie bei ihrer Ankunft einen Test erneut ablegen. Länder der Kategorie 2: Für Reisende aus Algerien, Argentinien, Armenien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Costa Rica, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Äquatorialguinea, Indien, Israel, Kosovo, Kuwait, Kirgisistan, Libanon, Madagaskar, Malediven, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Palästina, Oman, Peru, Katar, Serbien, Südafrika und der Türkei. Reisenden wird dringend empfohlen, einen Test innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchzuführen. Sie können sich jedoch stattdessen für einen Test bei der Ankunft entscheiden. Wer sich bei der Ankunft weigert, einen Test abzulegen, wird unter Quarantäne gestellt. Ankünfte aus Ländern, die nicht oben genannt wurden, werden gebeten, negative Testergebnisse vorzulegen, die 72 Stunden vor Abflug erstellt wurden, oder können sich bei der Ankunft für einen Test entscheiden. Sie sind zur Quarantäne verpflichtet, wenn sie dies nicht tun.
QuarantänebestimmungenReisende ohne negatives Testergebnis, die aus Ländern der Kategorie 2 und aus nicht oben genannten Ländern anreisen, unterliegen der Quarantäne, wenn sie sich bei ihrer Ankunft weigern, einen Test abzulegen.
TransitvorschriftenFür Reisende, die durch Frankreich reisen, gelten besondere Bestimmungen für die Rückkehr in ihr Wohnsitzland. Es ist nur ein direkter Transit in Ihr Wohnsitzland zulässig. Transitreisende dürfen die internationale Zone nicht verlassen und werden nicht nach Frankreich zugelassen. Das Gepäck muss bis zum endgültigen Bestimmungsort durchgecheckt werden und Reisende dürfen die internationale Zone nicht verlassen, um Gepäck abzuholen und erneut aufzugeben. Die Transitdauer muss weniger als 24 Stunden betragen.
Alle weiteren InfosWenn Sie in französische Überseegebiete reisen, überprüfen Sie bitte die Beschränkungen, die für das Gebiet gelten, das Sie besuchen möchten.
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